Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Gnotzheimer Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Der ZV-GNO handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.
In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.
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Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.
Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,4 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 4,11 Euro.
Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV-GNO bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 596,12 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 1,63 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.
Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt: |
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netto (€/m³) |
brutto (€/m³) |
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seit 01.01.2022 | je m³ | 2,77 | 2,96 |
Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2022 bei Verwendung von Wasserzählern mit: |
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Dauerdurchfluss (Q3) |
Nenndurchfluss (Qn) |
netto (€/Jahr) |
brutto (€/Jahr) |
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bis | 4 m³/h | 2,5 m³/h | 156,00 | 166,92 |
bis | 10 m³/h | 6 m³/h | 312,00 | 333,84 |
bis | 16 m³/h | 10 m³/h | 624,00 | 667,68 |
über | 16 m³/h | 10 m³/h | 1.248,00 | 1.335,36 |
Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.
Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.