Aktuelle Gebühren


Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Gnotzheimer Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Der ZV-GNO handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.

In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.

 

Was zahlt der Kunde im Durchschnitt für Trinkwasser



1 L

1 L

0,5 L

Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.

Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,4 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 4,11 Euro.

Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV-GNO bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 596,12 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 1,63 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.



Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt:

      netto
(€/m³)
brutto
(€/m³) 
  seit 01.01.2022 je m³ 2,77 2,96

 

Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2022 bei Verwendung von Wasserzählern mit:

  Dauerdurchfluss
(Q3)
Nenndurchfluss
(Qn)
netto
(€/Jahr)
brutto
(€/Jahr) 
bis 4 m³/h 2,5 m³/h 156,00 166,92
bis 10 m³/h 6 m³/h 312,00 333,84
bis 16 m³/h 10 m³/h 624,00 667,68
über 16 m³/h 10 m³/h 1.248,00 1.335,36





Mustergebührenbescheid



Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.

Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.

Unser Mustergebührenbescheid