Über uns

Geschichte
und Gründung




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Das für den Haushalt und für die Viehhaltung benötigte Wasser wurde früher entweder aus spärlich schüttenden Quellen oder aus den Bächen der Umgebung geholt. Die Gemeinden Gnotzheim und Spielberg litten daher schon immer an Wassernot - gutes und reines Trinkwasser war rar. Die vorhandenen Quellen waren zudem wegen der geologischen Schichten (Opalinuston) nicht sehr ergiebig und versiegten häufig bei Trockenheit.

Verschiedene vielversprechende Projekte zur Überwindung der Wassernot scheiterten entweder an der Ergiebigkeit der Brunnen und Quellen oder an Geldmangel und Missgunst.

In den fünfziger Jahren wurde schließlich eine Interessengemeinschaft Wasserleitung gegründet, der sich 42 Mann anschlossen. Doch erst in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 1954 wurde dem Auftrag für die Vorarbeiten zum Bau einer Wasserversorgung in einer zweiten Abstimmung stattgegeben. Das Risiko der Planung sollte allerdings die Interessengemeinschaft selbst tragen.

Eine 1954 unter Leitung des Landesamtes durchgeführte 125 Meter tiefe Bohrung brachte schließlich eine Schüttung von 18 l/s. Die gefundene Wassermenge reichte für die Versorgung aus und der Vorschlag einen Zweckverband mit den Nachbargemeinden zu gründen wurde am 6. Juni 1955 in Pflaumfeld angenommen. Ab diesem Tag nennt sich die Gruppe „Zweckverband zur Wasserversorgung der Gnotzheimer Gruppe“.

In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde Heidenheim und der Wassergast  „Wurmbacher Gruppe“ an das Wassernetz der Gnotzheimer Gruppe angeschlossen. Dies machte es erforderlich zwei weitere Brunnen zur Sicherstellung des Wasserbedarfs zu bohren. Zwischenzeitlich kamen noch die Orte Hohentrüdingen und Hechlingen dazu. Das Gebiet um den damaligen Wassergast „Wurmbacher Gruppe“ wird jetzt über unseren Abgabeschacht von den Stadtwerken Gunzenhausen versorgt.

Aus kleinen Anfängen ist durch Zusammenhalt und Weitsicht ein moderner und effizienter Wasserzweckverband für Gnotzheim und Umgebung entstanden.

 

 


Organe




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Entsprechend § 5 der Verbandssatzung des Zweckverbandes sind die Organe der Gnotzheimer Gruppe:

Verbandsversammlung
Die Verbandsräte setzen sich aus den vier Mitgliedsgemeinden wie folgt zusammen:

  • Dittenheim:        1 Verbandsrat/in
  • Gnotzheim:         2 Verbandsräte/innen
  • Gunzenhausen: 1 Verbandsrat/in
  • Heidenheim:      4 Verbandsräte/innen

Verbandsräte 8

Nachname Vorname Gemeinde/Stadt Funktion
Bock Hermann Markt Gnotzheim Verbandsrat
Engelhard Markus Markt Heidenheim Verbandsrat
Feller Susanne Markt Heidenheim Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin
Fitz Karl-Heinz Stadt Gunzenhausen Verbandsrat, 1. Bürgermeister
Loy Bernhard Markt Heidenheim Verbandsrat
Neumeyer Gerhard Markt Heidenheim Verbandsrat
Pawlicki Jürgen Markt Gnotzheim Verbandsrat, 1. Bürgermeister
Ströbel Günter Gemeinde Dittenheim Stellv. Verbandsvorsitzender, 1. Bürgermeister

 

 



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Verbandsvorsitzende
Susanne Feller, 1. Bürgermeisterin des Marktes Heidenheim



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Geschäftsleitung
Christof Lautner


Aufgaben
und Ziele




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Die Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung regelt § 4 der Verbandssatzung:

  • Errichtung und Unterhalt einer gemeinsamen Wasserversorgungsanlage
  • Trinkwasserversorgung nach rechtlichen Vorgaben
  • Auf Beschluss Wasserleiferung an Weiterverteiler
  • Für den Brandschutz die Bereitstellung des Grundschutzes mit Löschwasser

Daraus leiten sich unsere Unternehmensziele ab.
Diese stehen auf fünf Säulen:

  1. Versorgungssicherheit: immer – 365 Tage im Jahr
  2. Versorgungsqualität: rein, kühl und appetitlich
  3. Effizienz: sicher und wirtschaftlich
  4. Nachhaltigkeit: heute wie morgen
  5. Kundenservice: Wir sind für Sie da.

Die Satzungen der Gnotzheimer Gruppe finden Sie im Downloadbereich.


Verbands-
satzung




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Die Verbandssatzung regelt u. a. den räumlichen Wirkungsbereich, die Aufgaben der Gnotzheimer Gruppe und der Verbandsmitglieder, nennt die Verbandsorgane und deren Zuständigkeiten und legt die Wirtschafts- und Haushaltsführung fest.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 11 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 20.03.2021 veröffentlicht.

Zur Ansicht der Verbandssatzung klicken Sie hier