Verwaltungskosten Satzung



Erste Seite der Satzung  über die Erhebung von Verwaltungskosten
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Für Tätigkeiten (Amtshandlungen) im eigenen Wirkungskreis erhebt die Gnotzheimer Gruppe Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis.

Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 46 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am 15.11.2025 veröffentlicht.

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